Deckbedingungen

Deckbedingungen

Alle Stuteneigentümer, die Hengste der EU-Station Paul Schockemöhle (D-KBP-087-EWG) benutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Im übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Oldenburger Verbandes.

Die Decksaison beginnt am 01.01.2012 und endet am 31.07.2012.

Bitte geben Sie ihre Samenbestellung telefonisch oder per Fax bis spätestens 10.00 Uhr auf!

Aus der Samenbestellung sollten bitte folgende Angaben ersichtlich sein:

- gewünschter Hengst

- Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzer

- genaue Versandanschrift, falls abweichend vom Stutenbesitzer

- Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Alter)

(der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden)

- Ihre Mitgliedsnummer vom Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll

Die Deckscheine sollten bitte zu Beginn der Decksaison bei uns eingereicht werden! Das Deckgeld ist bitte vor der ersten Besamung fällig. Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer, das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen ist ein Nachlass selbstverständlich.

Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Weitergabe an den Verband erfolgt erst bei beglichener Deckgeldrechnung.

Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters:

Deutschlandweit: werktags € 25,00 / samstags € 70,00

Kein Versand Sonn- und Feiertags, Abholung möglich

Europaweit: täglich möglich, Kosten auf Anfrage

Die Versandkosten der ganz oder zeitweise im Ausland stationierten Hengste betragen € 60,00
(z. B. Cabachon, Don Schufro-Hotline-Last Man's Hope und Zonik)

Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bieten wir ihnen an, wenn möglich, TG-Sperma einzusetzen, oder auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In Rechnung gestellt wird nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.

Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, dass bei stark frequentierten Hengsten die Stuten vorrangig auf der Station in Mühlen besamt werden. 

Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz beträgt
€ 10,00;  für Stuten mit Fohlen € 12,00.

Die tierärztliche Besamung und Behandlung (Tupferprobe, gyn. Untersuchung, etc.) erfolgt durch unsere Vertragstierärzte. 

Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Bitte bedenken Sie, dass eine Tupferprobe vorliegen muss. Ausgenommen sind 3j. Maidenstuten und Fohlenstuten.

Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, rechnen wir Ihnen die Hälfte des im Vorjahr bezahlten Deckgeldes an, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr in der jeweiligen Preisklasse volle Deckgeldfreiheit Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit bis zum 01.12. vorliegen muss.

 

Bitte beachten Sie unsere neue Bankverbindung!

Kontoinhaber: Paul Schockemöhle Hengsthaltung GmbH

Zahlungen innerhalb Deutschlands:
Volksbank Lohne-Mühlen eG, Kto.-Nr. 52 88 400 (BLZ 280 625 60)
Landessparkasse Steinfeld, Kto.-Nr. 90 471 962 (BLZ 280 501 00)

Zahlungen in EUR aus europäischen Ländern:
BIC: BRLADE21LZO, IBAN: DE21 2805 0100 0090 471 962

Zahlungen in anderen Währungen und aus nicht-europäischen Ländern:
SWIFT: BRLADE22XXX (Intermediärbank), zu Gunsten von BIC: BRLADE21LZO (begünstigte Bank)
IBAN: DE21 2805 0100 0090 471 962

Bitte bei einer Überweisung stets den Besitzernamen angeben!