Deckbedingungen
Deckbedingungen:
Alle Stuteneigentümer, die Hengste der EU-Station Paul Schockemöhle (D-KBP-087-EWG) benutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Im übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Oldenburger Verbandes.
Die Decksaison beginnt am 01.01.2010 und endet am 31.07.2010.
Bitte geben Sie ihre Samenbestellung telefonisch oder per Fax bis spätestens 10.00 Uhr auf!
Aus der Samenbestellung sollten bitte folgende Angaben ersichtlich sein:
• gewünschter Hengst
• Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzer
• genaue Versandanschrift, falls abweichend vom Stutenbesitzer
• Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Alter)
(der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden)
• Ihre Mitgliedsnummer vom Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
Die Deckscheine sollten bitte zu Beginn der Decksaison bei uns eingereicht werden!
Das Deckgeld ist bitte vor der ersten Besamung fällig.
Bitte beachten Sie, dass beim Embryotransfer, das Deckgeld für jeden gespülten Embryo zu entrichten ist. Bei mehreren erfolgreichen Spülungen ist ein Nachlass selbstverständlich.
Die Aushändigung des Deckscheines, sowie die Weitergabe an den Verband erfolgt erst bei beglichener Deckgeldrechnung.
Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters:
Deutschlandweit: werktags € 25,00/samstags € 70,00. Kein Versand Sonn- und Feiertags, Abholung möglich
Europaweit: täglich möglich, kosten auf Anfrage
Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bieten wir ihnen an, wenn möglich, TG-Sperma einzusetzen oder auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In Rechnung gestellt wird dann nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
Weiterhin weisen wir Sie darauf hin, dass bei stark frequentierten Hengsten die Stuten vorrangig auf der Station in Mühlen besamt werden.
Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Eigentümers. Der Tagessatz beträgt € 10,00; für Stuten mit Fohlen € 12,00.
Die tierärztliche Besamung und Behandlung (Tupferprobe, gyn. Untersuchung, etc.) erfolgt durch den Vertragstierarzt Frau Tina Hinnemann.
Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Bitte bedenken Sie, dass eine Tupferprobe vorliegen muss. Ausgenommen sind 3j. Maidenstuten und Fohlenstuten.
Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, rechnen wir Ihnen die Hälfte des im Vorjahr bezahlten Deckgeldes an, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr in der jeweiligen Preisklasse volle Deckgeldfreiheit Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung der Nichtträchtigkeit bis zum 01.12.vorliegen muss.
Bankverbindung:
Deutschland:
Volksbank Lohne-Mühlen eG:
Kontonummer: 2837100
BLZ: 28062560
Ausland:
LANDESSPARKASSE ZU OLDENBURG
Berliner Platz - Markt 13
D-26122 Oldenburg
SWIFT-Code: BRLA DE 22
BIC: BRL A DE 21 LZO
IBAN : DE06 2805 0100 0074 4211 57
Fax: +49 (0) 441 230 647
Konto Nr.: 074-421 157
Kontoinhaber: Paul Schockemöhle Pferdehaltung GmbH
Bitte bei einer Überweisung den Besitzernamen stets angeben!




