Deckbedingungen

Die Deckstation Paul Schockemöhle ist als Besamungsstation nach den EU-Richtlinien anerkannt.

Alle Stuteneigentümer, die unsere Hengste benutzen, erkennen nachstehende Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Im übrigen gelten die Deck- bzw. Besamungsbedingungen des Oldenburger Verbandes.

Die Decksaison beginnt am 01.01. und endet am 31.07.

Ihre Samenbestellung wird nur telefonisch bis 10.00 Uhr angenommen!
Aus der Samenbestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein:
  • gewünschter Hengst
  • Name und vollständige Anschrift des Stutenbesitzers
  • Zuchtverband, dem die Besamung gemeldet werden soll
  • genaue Versandanschrift
  • Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie der Abstammung, Alter)
  • Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter
    (nicht beim Tierarzt) einzureichen!
Das Deckgeld ist bei der ersten Besamung fällig.

Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters.

Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, kann, wenn möglich, TG-Sperma eingesetzt werden oder auf Wunsch ein anderer Hengst der Station genutzt werden. Anspruch auf Rückzahlung des Deckgeldes besteht nicht.
Bei stark frequentierten Hengsten weisen wir darauf hin, dass die Stuten vorrangig auf Station besamt werden.

Für die Unterbringung der Stuten stehen geräumige Boxen und gute Weiden zur Verfügung. Der Tagessatz für Stuten beträgt € 7,00 (inkl. MwSt.), für Stuten mit Fohlen € 9,00 (inkl. MwSt.). Die Unterstellung der Stuten erfolgt auf Gefahr des Eigentümers.

Der Eigentümer der Stute erklärt sich damit einverstanden, dass bei Bedarf unser Stationstierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses für zweckdienlich hält. Diese Kosten werden durch den Vertragstierarzt gesondert in Rechnung gestellt.

Besamungen erfolgen nur nach Follikelkontrolle durch den Vertragstierarzt der Station. Tupferproben sind erforderlich, außer bei 3j. Maidenstuten und Fohlenstuten.

Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, wird das halbe bezahlte Deckgeld des Vorjahres angerechnet, sofern bis zum 01.12. eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt. Liegt diese Bescheinigung bis dahin nicht vor, ist eine Anrechnung leider nicht möglich. Stuten, die nach dem 01.07 des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend geworden sind, erhalten im Folgejahr volle Deckgeldfreiheit (in der jeweiligen Preisklasse). Beachten Sie bitte, dass auch hier die tierärztliche Bescheinigung bis zum 01.12. vorliegen muss.



Bankverbindung:

Deutschland:
Volksbank Lohne-Mühlen eG:
Kontonummer: 2837100
BLZ: 28062560

Ausland:
LANDESSPARKASSE ZU OLDENBURG
Berliner Platz - Markt 13
26122 Oldenburg
SWIFT-Code: BRLA DE 22
BIC: BRL A DE 21 LZO
IBAN : DE06 2805 0100 0074 4211 57
Fax: 0049 / (0) 441 230 647
Account No.: 074-421 157
Account holder: Paul Schockemöhle Pferdehaltung GmbH

Bitte bei einer Überweisung den Besitzernamen stets angeben!
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