Hengstkatalog


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Unsere Partner weltweit


Argentinien
Asociacion Argentina de Fomento Equino
Tattersall de Palermo Av.
Del Libertador 4611
+54 91163982254 (WhatsApp)
secretaria@fomentoequino.net
www.fomentoequino.net


Haras Abril
Ruta Nac. N° 2 Km. 152
Lezama B7116, Pcia. Bs. As.
+54 91131409537
rgiani@harasabril.com.ar (Román Giani)
info@harasabril.com.ar
www.harasabril.com.ar


Australien
International Horse Breeders
50 Mill’s Road, Eppalock
Victoria, 3551
+61 354397251
+61 427400357
sales@ihb.com.au
www.ihb.com.au
Belgien
Equimedic Breeding
Wijerstraat 127
3510 Spalbeek (Hasselt)
+32 497420093 (Nyree Auwerx)
info@equimedic.be
www.equimedic.be

KEROS nv
Westrozebekestraat 23A
8980 Passendale
+ 32 51778810
info@keros.be
www.keros.be



Paarden-KI Service
Vrieskens 5
2370 Arendonk
+ 32 14673458 (Daniel Caers)
info@paarden-ki-service.be

KI & ET Centrum
Kasteelstraat 43
3670 Oudsbergen
+32 89650535
+32 495577922 (Hanna Remans)
info@hannaremans.be
www.hannaremans.be

Brasilien
Dänemark
Finnland
Italien
Kanada
Rideauwood Farm
2591 Burritts Rapids Road RR3Merrickville
ON K0G 1N0
+1 6132971816
isd.rideauwood@gmail.com
www.internationalstalliondistribution.com
Kolumbien
Rideauwood Farm
2591 Burritts Rapids Road RR3Merrickville
ON K0G 1N0
+1 6132971816
isd.rideauwood@gmail.com
www.internationalstalliondistribution.com
Mexiko
Cabastic S.A
Juan Pablo Jiménez
+52 5543156034
Neuseeland

Dr. Angela Caroline Smith
313 Glenbrook-Waiuku Rd
RD 1 Waiuku
+64 92353996
john.w.f.smith@xtra.co.n

Niederlande

De Ijzeren Man
IJzerenmanweg 4
6006 TA Weert
+31 495531946
+31 655803194 (Björn van Kessel)
info@deijzerenman.com
www.deijzerenman.com



Hengstenstation van Uytert
Van Heemstraweg 6
6624 KJ  Heerewaarden
+31 487573203
+31 653224271 (Joop van Uytert)
info@uytert.nl
www.uytert.nl



Stoeterij Bagoniebos
Matthijsstraat 22
4576CP Koewacht
+32 477243918
info@bagoniebos.com
www.bagoniebos.com

Norwegen

Stuteri B
Henriette und Vegard Brekke
Gamle Rustadvei 14
1389 Heggedal
+47 92628155
vegard@stutteri-b.no
www.stutteri-b.no



JJ Horses
Jørgentvedt Gård
Håkon Håkonssons vei 291
1850 Mysen
+47 91867591
ojj@jjhorses.no
www.jjhorses.no

Österreich

Marion Haimel
Sattlgai 34
4391 Waldhausen im Strudengau
+43 6644287610
marion@haimel.at

Polen

Cichoń Stallions
Anieli Krzywoń 1
41-922 Radzionków
+48 515606189
biuro@cichondressage.pl
www.cichonstallions.pl

Portugal
Genequino
Rua Jaime Brasil, 7
1500-351 Lisboa
+351 917390834 (Dr. Bruno Rego)
+351 913602839 (Dr. Pedro Costa)
genequino@gmail.com
www.genequino.sitey.me
Russland
Gestut Elitar
Irina Shmeleva
+7 9164436598
elitar2013@mail.ru
Olga Rymyanceva
+7 9157116255
olga-rymyanceva@mail.ru
Schweden

Tobias Hansson
Västra Hoby Stuteri
Västra Hoby 175 47 Flyinge
225 91 Lund
+46 708-421107
tobias@vastrahoby.se
www.vastrahoby.se

Maria Ring
+46 707978351
m.ring@schockemoehle.co

Schweiz

Furgers GmbH
Schaffhauser Str. 53
79713 Bad Säckingen
+49 7761 9999704 (Angelika Furger)
furgers@furgers.com
www.furgers.com

Spanien

Equus Stallions
+34 659223088 (Amador Alonso)
info@equusstallions.com
www.equusstallions.com

Brancaleone Team
+34 696282694
brancaleoneteam@gmail.com
www.brancaleoneteam.com

Tschechien

Kateřina Janáková
+42 608930290
katerina.vido@gmail.com

USA

Yancey Farms
163 Valentine Hill Lane
Fredericksburg, TX 78624
+1 3522098770 (Judy Yancey)
judy@yancey-farms.com
www.yancey-farms.com



Superior Equine Sires
623 E 18th AVE
Spokane, WA 99203
+1 5098389922 (Carol Austin)
info@superiorequinesires.com
www.superiorequinesires.com



Global Equine Sires
+1 8775886848
+1 9253300721 (Jens Richter)
info@globalequinesires.com
www.globalequinesires.com

Argentinien

Asociacion Argentina de Fomento Equino
Tattersall de Palermo Av.
Del Libertador 4611
+54 91163982254 (WhatsApp)
secretaria@fomentoequino.net
www.fomentoequino.net 
Haras Abril
Ruta Nac. N° 2 Km. 152
Lezama B7116, Pcia. Bs. As.
+54 91131409537
rgiani@harasabril.com.ar (Román Giani)
info@harasabril.com.ar www.harasabril.com.ar 
Augusto Surico
+54 1149934442
augusurico@hotmail.com

Australien 

International Horse Breeders
50 Mill’s Road, Eppalock
Victoria, 3551
+61 354397251
+61 427400357
sales@ihb.com.au
www.ihb.com.au

Belgien 

Equimedic Breeding
Wijerstraat 127
3510 Spalbeek (Hasselt)
+32 497420093 (Nyree Auwerx)
info@equimedic.be
www.equimedic.be 

Paarden-KI Service
Vrieskens 5
2370 Arendonk
+ 32 14673458 (Daniel Caers) info@paarden-ki-service.be

KI & ET Centrum
Kasteelstraat 43
3670 Oudsbergen
+32 89650535
+32 495577922 (Hanna Remans)
info@hannaremans.be www.hannaremans.be

Brasilien

Fernando Cruz
+55 11991303845
fedsmc@yahoo.com.b

 

Dänemark

Helgstrand Dressage
Uggerhalnevej 80
9310 Vodskov
+45 22574411 (Lene Birkemose)
+45 20665180 (Christian Springborg)
stallion@helgstranddressage.dk
www.helgstranddressage.com

Euro Hingste Saed
Søvej 20
6792 Rømø
+45 36419262
+45 40119262 (Malene Munk)
euro-hingste-saed@mail.dk
www.euro-hingste-saed.dk

Katrinelund
Hesterøroddevej 107
7990 Ø. Assels
+45 97764055
+45 21667916 (Ib Kirk)
kirk@katrinelund.dk
www.katrinelund.dk

 

Finnland

Carrus Dressage
Uusikarrintie 114
32140 Ypäjä as.
+358 405460622 (Jukka Niiranen)
+358 449888210 (Helena Niiranen)
info@carrusdressage.com
www.carrusdressage.com

 

Kanada

Rideauwood Farm
2591 Burritts Rapids Road RR3Merrickville
ON K0G 1N0
+1 6132971816
isd.rideauwood@gmail.com
www.internationalstalliondistribution.com

 

Kolumbien

Isabel Gomez
+57 3183418260
igomezgonzalez@yahoo.co

 

Mexiko

Cabastic S.A
Juan Pablo Jiménez
+52 5543156034

 

Neuseeland

Dr. Angela Caroline Smith
313 Glenbrook-Waiuku Rd
RD 1 Waiuku
+64 92353996
john.w.f.smith@xtra.co.n

 

Niederlande

De Ijzeren Man
IJzerenmanweg 4
6006 TA Weert
+31 495531946
+31 655803194 (Björn van Kessel)
info@deijzerenman.com
www.deijzerenman.com

Hengstenstation van Uytert
Van Heemstraweg 6
6624 KJ  Heerewaarden
+31 487573203
+31 653224271 (Joop van Uytert)
info@uytert.nl
www.uytert.nl

Stoeterij Bagoniebos
Matthijsstraat 22
4576CP Koewacht
+32 477243918
info@bagoniebos.com
www.bagoniebos.com

 

Norwegen

Stuteri B
Henriette und Vegard Brekke
Gamle Rustadvei 14
1389 Heggedal
+47 92628155
vegard@stutteri-b.no
www.stutteri-b.no

JJ Horses
Jørgentvedt Gård
Håkon Håkonssons vei 291
1850 Mysen
+47 91867591
ojj@jjhorses.no
www.jjhorses.no

 

Österreich

Marion Haimel
Sattlgai 34
4391 Waldhausen im Strudengau
+43 6644287610
marion@haimel.at

 

Polen

Cichoń Stallions
Anieli Krzywoń 1
41-922 Radzionków
+48 515606189
biuro@cichondressage.pl
www.cichonstallions.pl

 

Portugal

Genequino
Rua Jaime Brasil, 7
1500-351 Lisboa
+351 917390834 (Dr. Bruno Rego)
+351 913602839 (Dr. Pedro Costa)
genequino@gmail.com
www.genequino.sitey.me

 

Russland

Gestut Elitar
Irina Shmeleva
+7 9164436598
elitar2013@mail.ru

Olga Rymyanceva
+7 9157116255
olga-rymyanceva@mail.ru

 

Schweden

Lövsta - Flyinge
Flyinge Kungsgård 1741
247 47 Flyinge
+46 760121112 (Malin Cohlin)
flyinge@lovstastuteri.com
www.lovstastuteri.com

Maria Ring
+46 707978351
m.ring@schockemoehle.co

 

Schweiz

Furgers GmbH
Schaffhauser Str. 53
79713 Bad Säckingen
+49 7761 9999704 (Angelika Furger)
furgers@furgers.com
www.furgers.com

 

Spanien

Equus Stallions
+34 659223088 (Amador Alonso)
info@equusstallions.com
www.equusstallions.com

Brancaleone Team
+34 696282694
brancaleoneteam@gmail.com
www.brancaleoneteam.com

 


Tschechien

Kateřina Janáková
+42 608930290
katerina.vido@gmail.com

 

USA

Yancey Farms
163 Valentine Hill Lane
Fredericksburg, TX 78624
+1 3522098770 (Judy Yancey)
judy@yancey-farms.com
www.yancey-farms.com

Superior Equine Sires
623 E 18th AVE
Spokane, WA 99203
+1 5098389922 (Carol Austin)
info@superiorequinesires.com
www.superiorequinesires.com

Global Equine Sires
+1 8775886848
+1 9253300721 (Jens Richter)
info@globalequinesires.com
www.globalequinesires.com

 

Deckbedingungen


§ 1 GELTUNGSBEREICH

1.1 Alle Kunden (nachfolgend „Züchter“), die Hengste der EU-Besamungsstationen Paul Schockemöhle (D-KBP-087-EWG), Helgstrand Germany (D-KBP-188-EWG), Helgstrand Dressage (DK 01–EQU–SCC–0002) aus Dänemark oder unseren weiteren Partnerstationen benutzen, erkennen die nachstehenden Bedingungen für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen an. Vertragspartner ist die Paul Schockemöhle Pferdehaltung GmbH (nachfolgend „Hengsthalter“).

1.2 Die Decksaison beginnt am 01.01. und endet am 15.08. eines jeden Jahres – vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen dem Züchter und dem Hengsthalter.

§ 2 SAMENBESTELLUNGEN

2.1 Samenbestellungen können telefonisch (+49-5492 960-100), per Fax (+49-5492 960-111), per E-Mail (order@schockemoehle.com) oder über das Samenbestellformular im Internet (www.schockemoehle.com) aufgegeben werden. Die Bestellung muss bis spätestens 10.00 Uhr MEZ beim Hengsthalter vorliegen. Für später eingehende Bestellungen kann eine Bearbeitung am selben Tag nicht garantiert werden.

2.2 Aus der Bestellung müssen folgende Angaben ersichtlich sein: - gewünschter Hengst - Art der Besamung (Lieferung o. Besamung beim Hengsthalter) - Samenart (Frischsamen o. Tiefgefrier-Samen) - Name, vollständige Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Züchters - genaue Versandanschrift, falls abweichend vom Züchter - Angaben der Stute (Name, Lebensnummer, Kopie des Abstammungsnachweises) WICHTIG: Der gelieferte Samen darf nur für die angemeldete Stute verwendet werden! - Angabe des besamenden Tierarztes/Verwenders - Zuchtverband, dem die Bedeckung gemeldet werden soll (Mitgliedsnummer und Deckschein/-e - soweit vorhanden - sind vor der ersten Besamung einzureichen) - ob Embryo-Transfer gewünscht wird (ab 15.03. bis 15.08. eines jeden Jahres möglich)

2.3 Die Bestellung durch den Züchter stellt ein Vertragsangebot dar. Der Vertrag kommt durch die Annahme durch den Hengsthalter zustande, die mündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen kann.

2.4 Aufgrund der geltenden Leistungsprüfungsordnung (LPO) für Hengste, weist der Hengsthalter ausdrücklich darauf hin, dass der Deckeinsatz seiner Hengste vor der vollständigen Ablegung der Leistungsprüfung erfolgt und der Züchter das damit verbundene Risiko trägt. Sollte ein Hengst den Eintrag ins HB I nicht schaffen, stellt der Zuchtverband für dessen Fohlen lediglich Geburtsbescheinigungen aus.

§ 3 VERSAND/LIEFERUNG

3.1 Der Samen kann an allen Wochentagen (an Sonn- und Feiertagen zu erhöhten Preisen) verschickt werden.

3.2 Der Samenversand an Wochenenden von den in Dänemark stationierten Hengsten ist jedoch mit Einschränkungen verbunden und daher nur nach vorheriger Anfrage möglich.

3.3 Eine Abholung des Samens beim Hengsthalter ist täglich (auch sonntags) möglich.

3.4 Die Samenversandkosten gehen zu Lasten des Züchters und sind gesondert beim Hengsthalter zu erfragen.

3.5 Die nach EU-Tierzuchtrecht vorgeschriebenen Gesundheitspapiere (Traces) bei Samenversand ins Ausland gehen zu Lasten des Züchters und sind gesondert beim Hengsthalter zu erfragen.

3.6 Der Hengsthalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Versandkosten bei Hengsten, die nicht oder nur teilweise auf seiner EU-Besamungsstation in Mühlen stationiert sind (wie z.B. Fürst Jazz etc.), deutlich höher ausfallen können. Die jeweilige Stationierung der einzelnen Hengste entnehmen Sie bitte unserer Homepage unter www.schockemoehle.com

3.7 Der Versand von Samen erfolgt grundsätzlich nur gegen Vorkasse.

3.8 Bei stark frequentierten Hengsten behält sich der Hengsthalter vor, die Samenabgabe pro Rosse/Stute einzuschränken bzw. die Stuten vorrangig auf seiner EU-Besamungsstation in Mühlen zu besamen.

3.9 Sollte ein Hengst im Laufe der Decksaison aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit, usw.) kurzfristig nicht zur Verfügung stehen, bietet der Hengsthalter an, wenn möglich, TG-Samen einzusetzen, oder auf Wunsch einen anderen Hengst der Station zu nutzen. In Rechnung gestellt wird nur der zuletzt in Anspruch genommene Hengst.

3.10 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Züchters, es sei denn, der Züchter hat den Vertrag als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB abgeschlossen. Der Züchter ist verpflichtet, die Lieferung am Übergabetag auf sichtbare Schäden/Beschädigungen zu kontrollieren und diese ggf. unverzüglich dem Hengsthalter schriftlich mitzuteilen.

§ 4 BEZAHLUNG

4.1 Alle angegebenen Decktaxen, Versandkosten und Preise des Hengsthalters verstehen sich als Netto-Preise und damit zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. In Deutschland beträgt diese derzeit 7 Prozent. Für Züchter aus EU-Mitgliedsstaaten kann der Umsatzsteuersatz variieren, für Lieferungen gilt jeweils der am Lieferort geltende Umsatzsteuersatz.

4.2 Die Decktaxe und die Versandkosten sind vor der ersten Besamung fällig.

4.3 Die Aushändigung des Deckscheines sowie die Weitergabe an den jeweiligen Zuchtverband erfolgt erst bei beglichener Decktaxenrechnung und Ausgleich aller weiteren angefallenen Kosten (Tierarzt, Stallgeld, Versand etc.).

4.4 Sollte der Züchter einen unerlaubten Einsatz des Samens vornehmen (z.B. die Besamung nicht angemeldeter Stuten, Nicht-Meldung von erfolgreichem Embryo-Transfer etc.), wird das, zusätzlich zu den noch offenen Posten, mit einer Vertragsstrafe von 2.500,00 € geahndet.

§ 5 SONDERKONDITIONEN

5.1 Für die Stuten, die nicht aufgenommen bzw. resorbiert haben, rechnet der Hengsthalter dem Züchter die Hälfte der bezahlten Decktaxe im Folgejahr an (ausgenommen sind Hengste, die ausschließlich über TG-Samen im Einsatz sind), sofern bis zum 01.12. desselben Jahres eine tierärztliche Bescheinigung der Nicht-Trächtigkeit beim Hengsthalter vorliegt. Liegt die Bescheinigung nicht fristgerecht vor, ist eine Anrechnung nicht möglich. Bei Zahlungsverzug ist eine Verrechnung der Decktaxe ausgeschlossen.

5.2 Bei Stuten, die nach dem 01.07. des jeweiligen Jahres erstmalig besamt und nicht tragend wurden, erhält der Züchter im Folgejahr volle Decktaxenfreiheit, sofern bis zum 01.12. desselben Jahres eine tierärztliche Bescheinigung der Nicht-Trächtigkeit beim Hengsthalter vorliegt. Liegt die Bescheinigung nicht fristgerecht vor, ist eine Anrechnung nicht möglich.

5.3 Das Guthaben ist an den Züchter, die Stute und den benutzten Hengst gebunden. Änderungen sind nur nach vorheriger Absprache mit dem Hengsthalter möglich. Ein Anspruch auf Rückzahlung der Decktaxe besteht nicht.

5.4 Guthaben können nach Ablauf von 5 Jahren nicht mehr angerechnet werden.

5.5 Sämtliche Decktaxenrabatte inkl. Nicht-Trächtigkeits- und Mengenrabatte sowie Guthaben aus dem Vorjahr und Gutscheine sind nicht miteinander kombinierbar.

5.6 Der Hengsthalter gewährt eine Rabattierung der Decktaxe gemäß folgender Staffelung:
Auf die 2. bis 4. Stute gibt es Rabatt in Höhe von jeweils 10 %,
auf die 5. bis 9. Stute jeweils 15 %,
auf die 10. bis 19. Stute jeweils 20 %,
auf die 20. bis 30. Stute jeweils 30 %.
Ausgenommen davon sind alle Fremdhengste wie z.B. All Star, Escamillo, Foundation, Totilas.

5.7 Bei nicht fristgerechter Zahlung der Rechnungen entfallen sämtliche eventuell vereinbarte Rabatte. Die Decktaxen sind dann in voller Höhe zu zahlen!

§ 6 STATIONSAUFENTHALTE IN MÜHLEN

6.1 Der Aufenthalt der Stute des Züchters auf der EU-Besamungsstation des Hengsthalters in Mühlen zwecks Besamung ist nur möglich, wenn diese einen vollständigen Impfschutz (inkl. Herpes) nachweisen kann – und sie erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Züchters.

6.2 Der Aufenthalt der Stute des Züchters auf der EU-Besamungsstation des Hengsthalters in Mühlen zwecks Besamung erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Züchters. Der Tagessatz beträgt 13,00 €, für Stuten mit Fohlen 15,00 € und für eine Spänebox 20,00 € pro Tag (jeweils zzgl. USt.). Sobald die Stute erfolgreich besamt ist, bzw. die Trächtigkeit durch den Tierarzt festgestellt wurde, erhöht sich der Tagessatz auf 20,00 €, bei Stuten mit Fohlen auf 25,00 € und bei Späneboxen auf 30,00 € (jeweils zzgl. USt.). Bei den vorstehend angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. In Deutschland beträgt diese derzeit 7 Prozent. Für Züchter aus EU-Mitgliedsstaaten kann der Umsatzsteuersatz variieren.

6.3 Die tierärztliche Besamung und Behandlung (Tupferprobe, gyn. Untersuchung, etc.) erfolgt durch die Vertragstierärzte des Hengsthalters und wird dem Züchter gesondert von diesen in Rechnung gestellt. Die Vertragstierärzte sind nicht Erfüllungsgehilfen des Hengsthalters.

6.4 Der Züchter erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass bei Bedarf ein Tierarzt oder Hufschmied auf seine Kosten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dieses berechtigterweise für zweckdienlich erachtet. Die Kosten werden durch den Tierarzt oder Hufschmied dem Züchter gesondert in Rechnung gestellt. Hält der Züchter die erfolgte Beauftragung des Tierarztes oder Hufschmiedes nicht für zweckdienlich, obliegt ihm der Nachweis dafür.

6.5 Eine Besamung erfolgt nur nach vorheriger Follikelkontrolle durch die Vertragstierärzte des Hengsthalters auf dessen EU-Besamungsstation. 6.6. Von güsten Stuten, ausgenommen Maiden- und Fohlenstuten, sind vom Züchter tierärztliche Tupferproben beizubringen, die nicht älter als 3 Wochen sein dürfen.

§ 7 SEXING DES SAMENS VOR DER BESAMUNG

7.1 Für das Sexing des Samens vor der Besamung, welches ausschließlich auf der EU-Besamungsstation des Hengsthalters in Mühlen angeboten wird, wird eine Gebühr von 500,00 € (zzgl. 7 % USt.) zusätzlich zur Decktaxe berechnet. Der Umsatzsteuersatz für Züchter aus EU-Mitgliedsstaaten kann variieren.

7.2. Sollte das Geschlecht des geborenen Fohlens wider Erwarten falsch sein, wird die zusätzliche Gebühr komplett zurückerstattet. Wenn kein Fohlen geboren wird, erfolgt keine Erstattung.

7.3 Der Hengsthalter übernimmt keinerlei Garantie-, Gewährleistungs- oder Schadensersatzverpflichtungen für die entstehenden Kosten (z.B. Vermarktungsausfall, Unterbringung etc.) solcher Fohlen, die wider Erwarten das ungewünschte Geschlecht haben.

§ 8 EMBRYO-TRANSFER

8.1. Embryo-Transfer in Mühlen Die Besamung der Spenderstute des Züchters und die Entnahme des Embryos erfolgen ausschließlich in der EU-Besamungsstation des Hengsthalters in Mühlen. Die Übernahme der tragenden Empfängerstute durch den Züchter erfolgt nach dem 60. Trächtigkeitstag. Die Empfängerstute muss 6 Monate nach der Geburt des Fohlens wieder an den Übergabeort (Mühlen) zurückgebracht werden.

8.2 Embryo-Transfer extern Wird der Embryo-Transfer nicht beim Hengsthalter durchgeführt, benötigt dieser die Spül- und Embryo-Gewinnungsprotokolle des durchführenden Tierarztes sowie die eindeutigen Identifikationsnummern (Lebensnummer oder Mikro-Chip) der Empfängerstuten. Diese Informationen sind spätestens mit dem Samenverwendungsnachweis nach der Durchführung des Embryo-Transfers beim Hengsthalter einzureichen. Diese Einreichungspflicht gilt unabhängig des jeweiligen Erfolges des Embryo-Transfers.

8.3 Kosten Embryo-Transfer
8.3.1 Beim Embryo-Transfer ist das Deckgeld für jeden Embryo fällig, der nach 60 Tagen in der Empfängerstute tragend untersucht wird.
8.3.2 Bleibt der Embryo-Transfer während der gesamten Decksaison erfolglos, ist nur das Deckgeld des zuletzt benutzten Hengstes fällig (ausgenommen sind Hengste, die ausschließlich über TG-Samen im Einsatz sind).
8.3.3 Wird die Besamung nach erfolgreichem Embryo-Transfer weitergeführt, führt dies zur Fälligkeit eines weiteren Deckgeldes unabhängig des Erfolges.
8.3.4 Bei mehreren erfolgreichen Spülungen greift das Deckgeld-Rabattsystem des Hengsthalters (s. § 5.6).
8.3.5 Beim Embryo-Transfer in der EU-Besamungsstation des Hengsthalters in Mühlen wird die Besamung der Spenderstute selbst nicht berechnet. Der Züchter trägt aber, zusätzlich zu den Deckgeldkosten, auch die Kosten für Follikelkontrollen, Tupferproben, Behandlungen etc. je nach Aufwand durch den Tierarzt. Die Spülung des Embryos kostet 200,00 € (zzgl. USt).
8.3.6 Die positive Übertragung pro Embryo in eine Empfängerstute, nach positiver Trächtigkeitskontrolle nach 60 Tagen, kostet 1.000,00 € (zzgl. USt).
8.3.7 War der Transfer dagegen nicht erfolgreich oder resorbiert die Stute vor dem 60. Trächtigkeitstag, entstehen für den Züchter keine Kosten der Empfängerstuten.
8.3.8 Die Leihgebühr für jede tragende Empfängerstute kostet 1.750,00 € (zzgl. USt). Sie beinhaltet die Vorbereitung der Empfängerstute, Follikelkontrollen, Einsetzen des Embryos, medikamentöse Nachsorge, Kontrolle der Trächtigkeit bis zum 60. Trächtigkeitstag, Schmiedekosten, Entwurmung und Impfung etc. Zusätzlich muss eine Kaution für jede tragende Empfängerstute von 750,00 € hinterlegt werden, die der Züchter zurückerhält, wenn die Empfängerstute 6 Monate nach der Geburt des Fohlens in ordnungsgemäßem, durchgeimpften Zustand wieder an den Übergabeort Mühlen zurückgebracht wird. Der Hengsthalter behält sich vor, die Kaution in Teilen oder gänzlich einzubehalten, bei nicht ordnungsgemäßer Rückgabe (inkl. Impfstatus) der Stute.
8.3.9 Der Züchter trägt ab dem 60. Trächtigkeitstag bis zur Rückgabe der Empfängerstute, die Kosten für die weitere tierärztliche Betreuung sowie die ordnungsgemäße Versorgung (dazu gehören auch Wurmkuren, Impfungen und der Hufschmied) und Unterbringung sowie Fütterung der Stute.
8.3.10 Bei allen unter Ziff. 8.3 angegebenen Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der gesetzlich gültigen USt.. Diese beträgt in Deutschland derzeit 7 %. Der Umsatzsteuersatz für Züchter aus EU-Mitgliedsstaaten kann variieren.

§ 9 TIEFGEFRIER-SAMEN (TG-SAMEN)

9.1 Die TG-Decktaxe wird pro Stute abgerechnet und beinhaltet bis max. 2 Besamungsdosen. Danach ist erneut die volle TG-Decktaxe fällig, ohne Anrechnung oder Anspruch auf ein Guthaben aufgrund einer Nicht-Trächtigkeit.

9.2 Der Kauf einzelner Dosen ist nicht möglich.

9.3 Pro Rosse wird eine Besamungsdosis geliefert.

9.4 Nicht eingeschlossen in der TG-Besamungstaxe sind die Kosten für Versand des TG-Samens und tierärztliches Zeugnis. Diese Kosten werden dem Züchter gesondert in Rechnung gestellt, und können deutlich höher ausfallen. Auch der Rücktransport des Transportcontainers wird vom Besteller selbst getragen und organisiert.

9.5 Die Bestellung des TG-Samens hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass eine Bearbeitung der Bestellung, Inrechnungstellung der TG-Decktaxe und Bezahlung auf das Konto des Hengsthalters nach geschäftsüblichen Abläufen vor der Auslieferung erfolgen kann.

9.6 Der TG-Samen kann nur verschickt werden, wenn zuvor eine vom Züchter unterzeichnete Nutzungsvereinbarung für den TG-Samen an den Hengsthalter per Fax oder E-Mail zurückgeschickt wurde.

9.7 Der TG-Samen bleibt Eigentum des Hengsthalters. Im Falle der Nichtbenutzung, muss der TG-Samen an den Hengsthalter zurückgeschickt werden. Er darf nicht an Dritte weitergegeben oder bei nicht dafür vorgesehenen Stuten verwendet werden.

9.8 Die gelieferten Container, die Eigentum des Hengsthalters sind, müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt an die EU-Besamungsstation des Hengsthalters in Mühlen zurückgeschickt werden. Andernfalls wird ab dem 8. Kalendertag eine Gebühr von 25,00 € pro Tag (zzgl. USt.) in Rechnung gestellt. Bei Nichtrücksendung oder Verlust des Containers, wird dieser in voller Höhe dem Züchter in Rechnung gestellt.

9.9 Verwendet der Züchter eigene Transportcontainer, übernimmt der Hengsthalter dafür keine Haftung.

9.10 Der Lieferung beigefügte Verwendungsnachweise, ausgefüllt und unterschrieben vom Tierarzt/Besamungswart, sowie die leeren Pailletten, sind umgehend nach der Besamung an die EU-Besamungsstation des Hengsthalters in Mühlen zurückzuschicken.

9.11 TG-Samen ist nur für den Einsatz in der konventionellen künstlichen Besamung oder Embryo-Transfer einzusetzen. Die Verwendung des TG-Samens für ICSI oder andere fortgeschrittenen Fortpflanzungstechniken ist nur nach vorheriger Absprache und deren schriftlicher Bestätigung durch den Hengsthalter zulässig.

§ 10 HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1 Der Hengsthalter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit Personenschäden betroffen sind, die auf einer mindestens fahrlässigen Pflichtverletzung des Hengsthalters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder Vertreter beruhen. Er gilt ebenfalls nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hengsthalters oder der Erfüllungsgehilfen oder Vertreter beruhen.

10.2 Für Schäden, die durch Dritte verursacht worden sind, haftet der Hengsthalter nicht.

10.3 Zur Abdeckung des Risikos aus der Tierhalter- und Tierhüterhaftung (833, 834 BGB) hat der Eigentümer eine Haftpflichtversicherung angemessener und üblicher Höhe abzuschließen und auf Verlangen nachzuweisen.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Die Vertragssprache ist Deutsch.

11.2 Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform.

11.3 Für alle Rechte und Pflichten aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gilt das vereinheitlichte deutsche Recht, namentlich das Recht des BGB/HGB. Die Geltung des UN-Kaufrecht CISG: Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (vom 11.04.1980) wird ausgeschlossen.

11.4 Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Mühlen.

11.5 Für Streitigkeiten aus dem Vertrag sind ausschließlich die für Mühlen zuständigen Gerichte (Vechta/Oldenburg) zuständig, wenn der Züchter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Mühlen, Januar 2024

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